Informationen zum Lehrgang „Erste Hilfe bei Sportverletzungen - Grundausbildung (9 LE)“
Seit dem 01.04.2015 wird als Voraussetzung zur Lizenzvergabe im Ausbildungsgang Übungsleiter C und Jugendleiter der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (9 LE) erforderlich. Dieser darf zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als zwei Jahre sein.
Dieser Lehrgang richtet sich an alle angehenden Übungsleiter, die diesen Nachweis benötigen sowie an alle Interessierte, die ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen möchten.
Diese Aus- und Fortbildungen können nur zur ÜL-C Lizenzverlängerung anerkannt werden, wenn eine weitere Fortbildung aus dem sportlichen Bereich mit mindestens 8 LE zusätzlich wahrgenommen wird.
Voraussetzung für: ÜL C und Jugendleiter
Offen auch für alle weiteren Interessierten.
Termine und Daten - Änderungen vorbehalten! | ||||||||||
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Anmeldeformular: download (104 KB, PDF)
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