Namensgebung | „Turnverband“ ist gegenüber „Turnerbund“ die bessere Formulierung (geschlechtsneutral). Da die Grenzen des neuen Verbandes identisch sind mit denen des Landes Nordrhein-Westfalen, ist diese Bezeichnung folgerichtig. „Westdeutscher“ Turnverband wäre nicht korrekt. Denkbar wäre noch „Rheinisch-Westfälischer“ Turnverband. Zu bevorzugen ist jedoch der Bezug zum Land und zum Landessportbund Nordrhein-Westfalen. Der Zusatz „Landes-„ vor Turnverband wie bei „Landesturnverband Mecklenburg-Vorpommern“ ist entbehrlich, weil mit der Bezeichnung „Turnverband Nordrhein-Westfalen“ eine eindeutige Zuordnung erfolgt. Vorschlag der gemeinsamen Präsidialkommission: |
Mitgliederversammlung | Oberstes Organ eines Vereins ist die Mitgliederversammlung, die auch so bezeichnet werden sollte, weil sie sonst definiert werden müsste (wie z.B. bei „Turntag“ oder „Verbandstag“).Unter der Bezeichnung „Turntag“ wird häufig eine Wettkampfveranstaltung verstanden oder es wird „Turnertag“ mit dem Zusatz „Parlament der Turner“ daraus gemacht.Vorschlag der gemeinsamen Präsidialkommission:MitgliederversammlungZusammensetzungDie Mitgliederversammlung sollte sich zusammensetzen aus · den Delegierten der Mitglieder· den Mitgliedern des Hauptausschusses· den Ehrenmitgliedern· den Mitgliedern des Rechts- und Ehrenrats· den Delegierten der Turnerjugend.Die Zahl der Delegierten der Mitglieder sollte auf der Basis der den einzelnen Mitgliedern angehörenden Vereinsmitglieder ermittelt werden.Wenn für die Zahl der Delegierten die Zahl der Vereinsmitglieder innerhalb der jeweiligen Turngaue/Turnver-bände zugrunde gelegt werden, spielt die Zahl der Turn-gaue keine Rolle. Die Vertreter der Turngaue im Haupt-ausschuss sind deshalb in die Messzahl einzubeziehen. TagungsrhythmusDie Mitgliederversammlung sollte im gleichen Rhythmus wie bisher stattfinden, also alle zwei Jahre.Der Tagungstermin sollte im zweiten Halbjahr liegen, damit der Haushalt für das Folgejahr von der Mitgliederversammlung beschlossen werden kann. Zu überlegen ist, ob die Mitgliederversammlungen in den Jahren mit ungeraden Zahlen und Wahlturntage im Jahr der Landesturnfeste stattfinden sollen. Es würde dadurch erreicht, dass reguläre Wechsel in für das Turnfest wichti-ge Funktionen jeweils nach den Turnfesten stattfinden würden. |
Hauptausschuss | ZusammensetzungDem Hauptausschuss sollten wie bisher · die Mitglieder des Präsidiums· die Vorsitzenden der Turngaue/Turnverbände (mit qualifiziertem Stimmrecht)· die Vertreter der fachlichen Bereiche und · die Vertreter der Turnerjugend · angehören.TagungsrhythmusTagungen des Hauptausschusses sollten einmal jährlich im zweiten Halbjahr stattfinden (Vorbereitung der Mitglie-derversammlung bzw. Verabschiedung des Haushalts für das Folgejahr in turntagsfreien Jahren). |
Verbandsrat | Der Verbandsrat als wichtiges Bindeglied zwischen dem Präsidium und den Mitgliedern sollte erhalten bleiben.Zusammensetzung· Präsidium· Vorsitzende der Turngaue/Turnverbände bzw. Vertreter· Weiterer Vertreter/weitere Vertreterin der TurnerjugendTagungsrhythmusDer Verbandsrat sollte mindestens einmal jährlich tagen (in der ersten Jahreshälfte).Zu überprüfen ist der Status des Verbandsrats. Wenn er den Charakter eines Organs haben soll, müssen ihm auch Kompetenzen eingeräumt werden. |
Präsidium | ZusammensetzungDie Zusammensetzung des Präsidiums sollte sich an den zu erledigenden Aufgaben orientieren (Ressortprinzip).Zu den Aufgabenfeldern eines Turnverbandes gehören derzeit folgende Aufgabenfelder:· Verbandspolitik· Gesellschaftspolitik· Finanzen· Wettkampfsport· Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport· Olympischer Sport· Sportentwicklung· Lehre und Ausbildung· Jugendsport· ÖffentlichkeitsarbeitZu überlegen ist, welche Präsidiumsmitglieder den Vor-stand nach § 26 BGB bilden sollen. Dabei ist zu berück-sichtigen, dass der Vorstand nach § 26. BGB in jedem Fall die Verantwortung trägt und deshalb sichergestellt werden muss, dass er im Präsidium nicht überstimmt werden kann. Zu überlegen ist auch, in wieweit der Hauptamtlichkeit Verantwortung übertragen werden soll.Das Präsidium könnte beispielsweise als „Aufsichtsrat“ fungieren und die Verantwortung nach § 26 BGB wird einem hauptamtlichen Vorstand übertragen. Der Vorsit-zende des Vorstands müsste dann Sitz und Stimme im Präsidium haben.Denkbar ist auch die vom LSB NRW angestrebte Lösung, dass der gewählte Präsident seine Aufgaben hauptamt-lich in einem von ihm geführten hauptamtlichen Vorstand erledigt.Vorschlag der gemeinsamen Präsidialkommission:Die gemeinsame PK schlägt die nachstehend aufgeführ-ten Präsidiumsmitglieder vor. · Präsident/Präsidentin· Vizepräsident/-in Gesellschaftspolitik· Vizepräsident/-in Finanzen· Vizepräsident/-in Wettkampfsport/Olympischer Sport· Vizepräsident/-in Breiten- und Freizeitsport· Vizepräsident/-in Gesundheitssport· Vizepräsident/-in Qualifizierung und Sportentwicklung· Vizepräsident/-in Öffentlichkeitsarbeit· Vorsitzender/-e der Turnerjugend Dabei werden der besonderen verbandspolitischen Bedeutung des Gesundheitssports Rechnung getragen und - entgegen der Struktur des DTB - der Wettkampf-sport und der Olympische Sport zusammen gefasstÜber den Vorstand nach § 26 BGB ist noch keine Meinungsbildung erfolgt.Das Einrichten eines hauptamtlichen Vorstands wird abgelehnt. |
Fachlicher Bereich | Wettkampfsport/Olympischer Sport Die beim DTB praktizierte Lösung mit einer Dreiteilung des fachlichen Bereichs ist nicht unbedingt auf die Landesturnverbände zu übertragen. Für den TV NRW wird angestrebt, die Bereiche Olympischer Sport und Wettkampfsport zu koppeln, um die Einheit aller Fachgebiete zu gewährleisten. Dabei sind die Grundsätze des vom Deutschen Turntag beschlossenen Leitbildes zu berücksichtigen. Der Olympische Bereich muss überwiegend hauptamtlich betreut werden. In diesem Verbandsbereich sollen sich alle Sportarten/ Fachgebiete mit Wettkampfangeboten wieder finden. Für das Betreuen der einzelnen Sportarten werden Technische Komitees eingerichtet, sofern der Deutsche Turner-Bund Spitzenverband für diese Sportarten ist. Für andere Sportarten werden Beauftragte eingesetzt. Für sportart-übergreifende Aufgaben (Gruppenwettbewerbe, Mehrkämpfe) werden ebenfalls Technische Komitees eingerichtet. Bereich Breiten- und Freizeitsport In diesem Bereich werden alle wettkampfungebundenen Aktivitäten mit Ausnahme des Gesundheitssports gebündelt. Gesundheitssport Wie oben bereits erwähnt soll aus verbandspolitischen Gründen für den Gesundheitssport ein eigener Verbandsbereich eingerichtet werden. |
Turnerjugend | Das Übertragen der jetzigen Organisationsstruktur der Rheinischen und der Westfälischen Turnerjugend auf den neuen Verband dürfte unproblematisch sein. |